Re: 18 Monate Winterschlaf...


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Abgeschickt von nils am 13 Oktober, 2003 um 12:41:21:

Antwort auf: 18 Monate Winterschlaf... von Hajo am 12 Oktober, 2003 um 16:24:42:

hallo hajo!

du kannst dein auto schon abmelden, aber ein paar tage vor ablauf der 18 monate mustt du ihn wieder zulassen,
um das tüv gutachten zu sparen. also mach dir ein punkt in den kalender und spar dir steuer und versicherung.
mfg
nils


: Hallo,
: da ich meinen Spider DS Bj. 82 aus privaten Gründen auch im kommenden Sommer 2004 nicht nutzen kann, frage ich mich, was bei einer längerfristigen Fahrzeugstilllegung (18 Mon.) zu beachten ist.
: Die meisten Beiträge im Forum betreffen nur den gewöhnlichen "Winterschlaf", aber vielleicht gibt es ja Besonderheiten, wenn das gute Stück 1,5 Jahre in der Garage (ungeheizt) schlummert??
: Bin für jeden Tipp dankbar.
: Gruss aus HH,
: Hajo




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